Wenn am Donnerstag der Tag der Deutschen Einheit in Mödlareuth gefeiert wird, dann ändert sich an den Kundgebungen nicht viel. Das Verwaltungsgericht Gera hat die Klage vom Deutschen Gewerkschaftsbund Thüringen abgewiesen. Er wollte nicht an den Ortsrand oder einen abgelegenen Platz und hat sich auf das Erstanmelderprivileg berufen. Das greift in diesem Fall aber nicht. Das Landratsamt Saale-Orla-Kreis hat bei der Flächenzuteilung alles richtig gemacht, in dem es sich an der zu erwarteten Teilnehmerzahl orientiert hat. Der DGB mit der kleinsten Versammlung muss damit an der Unteren Mühle bleiben, die CSU bekommt den größten Platz und die AfD eine Streuobstwiese dazwischen. Die Partei hat aber trotzdem ein Problem, denn der Besitzer will die Wiese nicht mehr zur Verfügung stellen.